Die Wohnungstür ist zugefallen, und der Schlüssel liegt auf dem Küchentisch. Ärgerlich für den Wohnungseigentümer. Ein Schlüsseldienst muss her. Und das kann teuer werden. Meist verstecken sich hinter lokalen Telefonnummern bundesweit operierende Unternehmen, wie die Deutsche Schlüsseldienstzentrale. Die lokalen Telefonnummern täuschen ein örtliche Präsenz vor, die tatsächlich nicht gegeben ist. Solch ein Unternehmen musste vor wenigen Tagen eine herbe Schlappe vor dem Kölner Amtsgericht hinnehmen.
Ein Rösrather Rechtsanwalt hatte gegen eine Firma geklagt und in allen Punkten den Gerichtssaal als Sieger verlassen. Der Schlüsseldienst muss nun einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das Amtsgericht in Köln ( Urteil vom 22. Juli 2013, Az: 137 C 636/12) hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schlüsseldienst. Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind. (Az.: 316 C 340/09).
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